- Wohnungsstatistik
- Teil der ⇡ amtlichen Statistik.- Nach Maßgabe des Gesetzes über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz (WoStatG)) vom 18.3.1993 (BGBl I 337) werden über Gebäude und Wohnungen sowie die Wohnungssituation der Haushalte flächendeckend in den neuen Bundesländern eine Gebäude- und Wohnungszählung (nach dem Stand vom September 1995) durchgeführt sowie im gesamten Bundesgebiet eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe. Das WoStatG legt im Einzelnen die Erhebungsmerkmale fest, bestimmt, dass zur Durchführung der Erhebung Erhebungsstellen eingerichtet werden und dass für die Erhebungen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden können. Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht.- Vgl. Tabellen „Wohnungsstatistik“.
Lexikon der Economics. 2013.